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   BVerwG, 14.04.1961 - II C 39.61   

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BVerwG, 14.04.1961 - II C 39.61 (https://dejure.org/1961,2154)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.1961 - II C 39.61 (https://dejure.org/1961,2154)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 1961 - II C 39.61 (https://dejure.org/1961,2154)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1961 - II C 39.61
    Soweit der Kläger den Arzt Dr. Wanderer als Zeugen für im Polizeidienst erlittene gesundheitliche Schäden benannt hat, hat die Revision selbst nicht dargelegt, daß diese Schäden die wesentliche Ursache der Polizeidienstunfähigkeit des Klägers seien; nur dann aber könnte die Rüge, das Berufungsgericht habe diesen Beweisantritt rechtsfehlerhafterweise übergangen, beachtlich und rechtserheblich sein (vgl. BVerwGE 5, 12 [13] und 7, 48).
  • BVerwG, 20.05.1958 - VI C 360.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1961 - II C 39.61
    Soweit der Kläger den Arzt Dr. Wanderer als Zeugen für im Polizeidienst erlittene gesundheitliche Schäden benannt hat, hat die Revision selbst nicht dargelegt, daß diese Schäden die wesentliche Ursache der Polizeidienstunfähigkeit des Klägers seien; nur dann aber könnte die Rüge, das Berufungsgericht habe diesen Beweisantritt rechtsfehlerhafterweise übergangen, beachtlich und rechtserheblich sein (vgl. BVerwGE 5, 12 [13] und 7, 48).
  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 278.57

    Einholung eines medizinischen Obergutachtens bei sich in einer schwerwiegenden

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1961 - II C 39.61
    Der Anhörung eines weiteren Sachverständigen bedurfte es hiernach nicht (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1959 - BVerwG VI C 278.57 -, DÖV 1960, 506).
  • BVerwG, 21.05.1980 - 4 C 80.79

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - Zuständigkeit des

    Auf Antrag des Klägers war daher das Verfahren hinsichtlich des Antrages auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung in entsprechender Anwendung des § 83 VwGO an das (nach Einlegung der Revision dafür zuständige) Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu verweisen (vgl. OVG Münster Beschluß vom 25. Februar 1966 - II D 6/66 - NJW 1966, 1770; Bundesverwaltungsgericht Beschlüsse vom 14. April 1961 - BVerwG II C 39.61 - in Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 1, vom 22. November 1965 - BVerwG IV CB 224.65 - DVBl. 1966, 273 [274] und vom 28. Mai 1974 - BVerwG VIII C 167.69 - in Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 10).
  • BVerwG, 19.02.1985 - 5 C 59.84

    Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen

    Mit der demnach gebotenen Verwerfung der Revision hat sich der - übrigens zu Unrecht beim Bundesverwaltungsgericht als Rechtsmittelgericht gestellte (BVerwGE 4, 151; Beschlüsse vom 14. April 1961 - BVerwG 2 C 39.61 - und 22. November 1965 - BVerwG 4 CB 224.65 - <BayVBl. 1966, 279 f.>) - Antrag der Klägerin vom 4. Februar 1985 auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung erledigt.
  • BVerwG, 11.01.1985 - 5 B 175.84

    Nichtzulassungsbeschwerde - Antrag auf Amtsenthebung von Richtern eines

    Der Senat kann deshalb offenlassen, ob in diesem Antrag ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zu erblicken wäre, der gemäß § 123 Abs. 2 VwGO beim Bundesverwaltungsgericht als Rechtsmittelgericht nicht hätte gestellt werden können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1961 - BVerwG 2 C 39.61 - und vom 22. November 1965 - BVerwG 4 CB 224.65 - <BayVBl. 1966, 279 f.>).
  • BVerwG, 22.02.1989 - 8 C 12.89

    Zuständigkeit für den Erlass einer einstweiligen Anordnung - Antrag auf

    Für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist nach § 123 Abs. 2 VwGO nicht das Bundesverwaltungsgericht, sondern das Verwaltungsgericht zuständig (vgl. Beschlüsse vom 14. April 1961 - BVerwG II C 39.61 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 1 S. 1, vom 22. November 1965 - BVerwG IV CB 224.65 - DVBl. 1966, 273 , vom 3. Juli 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - BVerwGE 58, 179 [BVerwG 03.07.1979 - 4 N 1/79] , vom 21. Mai 1980 - BVerwG 4 C 80.79 - Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 8 S. 3 und vom 22. Januar 1988 - BVerwG 5 C 52.87 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 70 S. 2).
  • BVerwG, 04.07.1984 - 5 ER 303.84

    Kosten - Verfahren

    Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil er gemäß § 123 Abs. 2 VwGO bei dem Bundesverwaltungsgericht als Rechtsmittelgericht nicht gestellt werden kann (Beschlüsse vom 14. April 1961 - BVerwG 2 C 39.61 - [Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 1] und 22. November 1965 - BVerwG 4 CB 224.65 - [BayVBl. 1966, 279 f.]; ständige Rechtsprechung).
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   BVerwG, 16.05.1961 - II C 39.61   

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BVerwG, Entscheidung vom 16.05.1961 - II C 39.61 (https://dejure.org/1961,7956)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Mai 1961 - II C 39.61 (https://dejure.org/1961,7956)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1961 - II C 39.61
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß gegen die herkömmliche prozessuale Gestaltung des Armenrechts verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen, namentlich auch nicht insoweit, als die Bewilligung des Armenrechts von der Prüfung der Erfolgsaussichten abhängig gemacht wird (BVerfGE 2, 336 [341]; 7, 53 [55 f.]; 9, 256 [257]; 10, 264 [268]).
  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1961 - II C 39.61
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß gegen die herkömmliche prozessuale Gestaltung des Armenrechts verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen, namentlich auch nicht insoweit, als die Bewilligung des Armenrechts von der Prüfung der Erfolgsaussichten abhängig gemacht wird (BVerfGE 2, 336 [341]; 7, 53 [55 f.]; 9, 256 [257]; 10, 264 [268]).
  • BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvR 668/52

    Armenanwalt

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1961 - II C 39.61
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß gegen die herkömmliche prozessuale Gestaltung des Armenrechts verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen, namentlich auch nicht insoweit, als die Bewilligung des Armenrechts von der Prüfung der Erfolgsaussichten abhängig gemacht wird (BVerfGE 2, 336 [341]; 7, 53 [55 f.]; 9, 256 [257]; 10, 264 [268]).
  • BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvR 12/58

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Verfahrens über Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 16.05.1961 - II C 39.61
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß gegen die herkömmliche prozessuale Gestaltung des Armenrechts verfassungsrechtliche Bedenken nicht bestehen, namentlich auch nicht insoweit, als die Bewilligung des Armenrechts von der Prüfung der Erfolgsaussichten abhängig gemacht wird (BVerfGE 2, 336 [341]; 7, 53 [55 f.]; 9, 256 [257]; 10, 264 [268]).
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   BVerwG, 15.06.1961 - II C 39.61   

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BVerwG, 15.06.1961 - II C 39.61 (https://dejure.org/1961,6624)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.1961 - II C 39.61 (https://dejure.org/1961,6624)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 1961 - II C 39.61 (https://dejure.org/1961,6624)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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